Leitbild

  1. Der Gelsenkirchener Hospiz-Verein weiß sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Zur Menschenwürde gehört das Ja zur Unvollkommenheit des Menschen. Die gesunden Mitglieder einer Gesellschaft sind zur Fürsorge verpflichtet. Es gehört zum Menschsein, sich von Hilfsbedürftigen in „Mitleidenschaft“ ziehen zu lassen.
  2. Der Hospizverein bietet Menschen in der letzten Lebensphase und deren Angehörigen eine Begleitung an, unabhängig von Alter, Herkunft, Glauben, Weltanschauung, finanzieller sowie sozialer Situation des Betroffenen.
  3. Im Mittelpunkt unserer Hospizarbeit steht der sterbende Mensch mit seinen Bedürfnissen und Rechten. In dem von ihm gewählten Lebensraum und im Kontakt mit den Menschen, die ihn umgeben, setzen wir uns ein für ein würdiges Sterben und einen würdigen Umgang mit dem Verstorbenen und ebenso für die Begleitung von Angehörigen und Freunden auch über den Tod hinaus.
  4. Geachtet in Würde bis zum Tod zu leben heißt, frei in der Gestaltung der noch zu verbleibenden Lebenszeit zu sein, insbesondere auch in der Entscheidung über Art und Ausmaß von Aufklärung, Therapie und Begleitung. Der Sterbende entscheidet im Dialog mit den ihn begleitenden Menschen – so weit wie möglich selbst – welche Hilfen für ihn wichtig und richtig, hilfreich und wohltuend sind. Seine Entscheidungen sind von allen zu respektieren.
  5. So versteht der Gelsenkirchener Hospiz-Verein seine ehrenamtliche Arbeit als qualifizierte Nachbarschaftlichkeit innerhalb eines sozialen Netzwerkes. Ziel der Arbeit ist es, in Kooperation mit den Betroffenen und Beteiligten in diesem Netzwerk Fäden zu verstärken, fehlende Fäden ein zu flechten und neue Verbindungen zu knüpfen.
  6. Das Sterben ist eine besonders schutzbedürftige Lebensphase. Es geht um Endgültigkeit, bei der es kaum Raum für ein Handeln auf Probe gibt. Es bedarf deshalb eines hohen Maßes an ethischer und persönlicher Reflektionsbereitschaft. Hierauf wird in der Befähigung der Ehrenamtlichen besonders geachtet.
  7. Hospizarbeit wird in erster Linie vom Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiter getragen. Diese qualifizieren sich einerseits durch ihre Lebenserfahrung und andererseits durch eine Vorbereitung auf ihre Tätigkeit. Diese Vorbereitung nennen wir Befähigung und Ermutigung, um deutlich zu machen, dass es nicht um Ausbildung und Professionalisierung, sondern um Qualifizierung von Laien geht.
  8. Würdiges Sterben bedarf eines Sensibilisierungs- und Bewusstseinsprozesses im Hinblick auf den Umgang mit Sterben und Tod. Es geht darum, Sterben als eine Phase des Lebens, als Lebensabschnitt und somit auch als Leben zu betrachten. Insofern sehen wir unsere Hospizarbeit als öffentlichen Beitrag zur Entwicklung einer neuen Sterbe- und Trauerkultur. Sie sieht sich als wichtige Alternative zur wachsenden Bereitschaft, aus Angst vor Schmerzen, Einsamkeit und dem Gefühl des Ausgeliefertseins Selbst- und Fremdtötungslösungen wählen zu wollen.
  9. Hospizarbeit schließt sowohl aktive Sterbehilfe als auch die künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses aus. Qualifizierte hospizliche Arbeit steht für Lebensqualität bis zum Tod.