Infoabend zum Thema “Assistierter Suizid”

von Ulrich Schneider, Redaktionsgruppe

Die Referentinnen

Foto: Ulrich Schneider

 

In der ambulanten und stationären Begleitung werden wir auch mit dem Suizidwunsch der Patienten bzw. der Gäste konfrontiert. Angehörige, Pflegende und Ehrenamtliche sind meist stark verunsichert, wie sie damit umgehen sollen. Tötung auf Verlangen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Seit 2015 gibt es gesetzliche Regelungen zum Assistierten Suizid, die aber zurzeit in der der Novellierung sind. Zu diesem Thema informierten die Vorstandsmitglieder des Hospizvereins Frau Dr. Jutta Schröder (Chefärztin der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin im Ev. Klinikum Gelsenkirchen) und Frau Dr. Silja Kreitz (Allgemein- und Palliativmedizinerin) am 25. September 2023 mit einem Referat.

Die Referentinnen informierten ausführlich zum aktuellen Stand der Entwicklungen in der Gesetzgebung, die eine klare Regelung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte schaffen soll. Das Ergebnis ist noch offen. Eines jedoch ist klar, der assistierte Suizid ist keine Hauptaufgabe der Ärzteschaft. Es gibt auch kein Recht auf Suizidassistenz. Ebenfalls existiert noch keine Rahmenempfehlung für die Begleitung von Suizidwünschen im Hospiz- und Palliativbereich.

Früher war Suizid eine schwere Sünde, die mit Verdammnis belegt war, und ein Tabuthema in der Familie. Heute ist Suizid ein offenes Thema, mit dem allerdings nicht einfach umzugehen ist. Zunächst sind die Ursachen für den Suizidwunsch zu bedenken. Der Wunsch nach Erlösung aus großen Schmerzen und einem beschwerlichen Leben ist verständlich. Es muss aber auch differenziert diagnostiziert werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die unter Umständen behandelbar ist. Suizidprävention in Beratung und Psychotherapie bleibt ein unverzichtbarer Baustein zur Vermeidung und Aufarbeitung von Depressionen und Angststörungen, die als Ursache für Suizide angesehen werden können.

Spannend war der Erfahrungsaustausch mit den Ehrenamtlichen. In mehreren Beispielen wurde deutlich, wie schwierig und konfliktreich jeder einzelne Fall ist. Es geht ans „Eingemachte“ und führt in moralisch-ethische Entscheidungen, für die wir keine Vorlagen und Muster haben, die aber entschieden werden müssen. Die Erfahrungen mit früheren Begleitungen sind dabei immer präsent, fließen mit ein und müssen bedacht und verarbeitet werden.

Hilfreich waren die Empfehlungen der Referentinnen. Es geht immer darum, eine wertungsfreie Grundhaltung zu zeigen. Das heißt, der Suizidwunsch darf ausgesprochen werden und ist ohne Bedingungen anzunehmen. Mit viel Empathie gestaltetes Zuhören hilft, die Bedeutung des Wunsches zu verstehen und die Begleitung darauf auszurichten. Alle Mitarbeitenden sollen ihre Erfahrungen miteinander teilen. Das kann in der Supervision und in kollegialen Gesprächen oder auch mit der Seelsorgerin oder dem Seelsorger geschehen. Darüber hinaus gibt es Informationsmaterial bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

Für uns alle einen Abend mit tiefgreifenden Erkenntnissen. Unser Dank gilt den beiden Referentinnen, die uns auf diese außergewöhnliche und spannende Themenreise mitgenommen haben.

Foto: Ulrich Schneider